Weitere Informationen Mehr zum Beruf: www.lba.de Stellenangebote:www.bund.de

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Mitarbeiter/-in Luftfahrt-Bundesamt

Das vollbringt Ihr:

Wer und was darf im deutschen Luftraum fliegen? Nur die Piloten, Flugzeuge, Hubschrauber und Fluggesellschaften, die die hohen Sicherheits- und Umweltschutzstandards, die das Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) überwacht, einhalten. Ihr seid aktiver Teil dieses verantwortungsvollen Unterfangens und könnt sicher sein, dass bei keinem anderen Arbeitgeber so viele Bereiche des Luftverkehrs gemeinsam behandelt, nirgendwo sonst so viele internationale Kontakte existieren wie hier.

Was Ihr mitbringen müsst:

Wer luftfahrt- und technikinteressiert ist, gut rechnen kann und mindestens einen mittleren Bildungsabschluss hat, kann sich bewerben. Hoch im Kurs stehen zudem Bewerber mit einer Ausbildung im Luftfahrtbereich. Englischkenntnisse verstehen sich von selbst, ebenso die Bereitschaft, in internationalen Teams mitzuarbeiten und häufiger auf Dienstreise zu gehen.

Das erwartet Euch:

Die Ausbildung im Verwaltungsbereich dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt dual an einer öffentlichen Fachhochschule und im LBA. Für alle, die bereits eine Ausbildung haben, erfolgt das anlernen amtsintern.

Dort werdet Ihr ausgebildet:

Je nach Einstiegsvariante an der Uni, in einem Luftfahrtunternehmen, in der öffentlichen Fachhochschule und im Luftfahrt-Bundesamt selbst.

Das verdient Ihr:

Während der Ausbildung in einem Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz erhaltet Ihr nach dem Tarifvertrag des Bundes  ca. 793 (1. Ausbildungsjahr) und 890 (3. Ausbildungsjahr) Euro brutto pro Monat.