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Ihr seid die Allrounder der Strafverfolgung. Als Amtsanwältin/Amtsanwalt leitet Ihr strafrechtliche Ermittlungsverfahren bei kleineren Diebstählen oder Straßenverkehrsdelikten. Zudem nehmt Ihr Strafanzeigen entgegen, leitet Ermittlungsverfahren oder ordnet vorläufige Festnahmen sowie Durchsuchungen an. Im Prozess habt Ihr dieselbe Rechtsstellung wie Staatsanwälte.
Voraussetzung für die Berufung als Amtsanwältin oder Amtsanwalt ist die bestandene Rechtspflegerprüfung. Außerdem kennt Ihr die rechtlichen Grundlagen aus dem Effeff und könnt einfühlsam, aber gleichzeitig souverän auftreten.
Nach der abgeschlossenen Rechtspflegerprüfung müsst Ihr eine 15-monatige Zusatzausbildung, bestehend aus Theorie und Praxis, absolvieren.
Die Ausbildung zum/zur Rechtspfleger/-in findet dort statt, wo Ihr später auch als Amtsanwältin/Amtsanwalt zum Einsatz kommt: An Gerichten und Staatsanwaltschaften.
Da es sich in der Regel um eine Zusatzausbildung handelt, richtet sich die Vergütung nach Eurer bisherigen Tätigkeit.