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Gerichtsvollzieher/-in

Das vollbringt Ihr:

Ihr habt gutes Durchsetzungsvermögen und einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn? Dann werdet doch Gerichtsvollzieher/-in! Zwangsvollstreckungen, -räumungen und Pfändungen gehören dann zu Eurem täglichen Job. Ihr verhelft Gläubigern, die nicht mehr weiter kommen, von Amts wegen zu ihrem Recht. Die Schuldner versucht Ihr, zur Kooperation zu animieren. Gelingt das nicht, habt Ihr das Recht, entsprechende Maßnahmen durchzusetzen. Immer aber beratet Ihr die Schuldner, wie sie ihre finanzielle Lage wieder in Ordnung bringen können.

Was Ihr mitbringen müsst:

Als angehende/-r Gerichtsvollzieher/-in seid Ihr bereits im Justizdienst tätig und bereit, eine entsprechende Weiterbildung zu absolvieren. Für den Job braucht Ihr neben den rechtlichen Kenntnissen sehr gute Menschenkenntnis und sowohl Einfühlungsvermögen als auch Durchsetzungsstärke. Konfliktsituationen müsst Ihr gewaltfrei klären, aber im Ernstfall auch blitzschnell handeln und die Polizei zur Hilfe rufen.

Das erwartet Euch:

Die eigentliche Ausbildung zum Gerichtsvollzieher erfolgt über eine Weiterbildung im Justizdienst und dauert zwischen 18 und  24 Monaten. Für den Beruf müsst Ihr fit im Zwangsvollstreckungsrecht sein, das Bürgerliche Gesetzbuch und das Handelsgesetzbuch sowie die Prozessordnungen aus dem Effeff kennen.

Dort werdet Ihr ausgebildet:

Als Gerichtsvollzieher/-in seid Ihr Landesbeamte und bei der jeweiligen Landesjustizverwaltung angestellt – dort erfolgt auch Eure Weiterbildung.

Das verdient Ihr:

Da es sich um eine Weiterbildung handelt, ist der Verdienst nicht einheitlich geregelt.