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Bewährungshelfer/-in

Das vollbringt Ihr:

Während der Bewährungszeit steht Ihr Euren Klienten – Straftätern, die entweder aus der Haft entlassen wurden oder unter Bewährungsauflagen stehen – helfend, beratend und unterstützend zur Seite. Euer Ziel ist es, Eure Schützlinge fit für ein Leben ohne erneute Straffälligkeit zu machen. Für das Gericht verfasst Ihr Gutachten über die zu betreuenden Personen und kontrolliert die Erfüllung der Auflagen.

Was Ihr mitbringen müsst:

Mit einer Hochschulreife in der Tasche habt Ihr gute Karten. Neben Interesse an rechtlichen Kenntnissen ist es wichtig, die Balance zwischen Einfühlungsvermögen und professioneller Distanz zu wahren. Außerdem müsst Ihr Euch durchsetzen können.

Das erwartet Euch:

Als Bewährungshelfer/-in seid Ihr in der Regel den Gerichten zugeordnet.

Dort werdet Ihr ausgebildet:

Voraussetzung für die Arbeit als Bewährungshelfer/-in ist das erfolgreich abgeschlossene Studium an einer Fachhochschule für Sozialwesen mit den Abschlüssen Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (FH) oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter (FH) mit staatlicher Anerkennung. Alternativ kommen auch Studienabschlüsse der pädagogischen, psychologischen und/oder kriminologischen Fachrichtungen in Frage. Ein Studienschwerpunkt "Resozialisierung und Arbeit mit Straffälligen" ist nicht Einstellungsvoraussetzung, jedoch für eine Tätigkeit in der Bewährungs- und Gerichtshilfe sinnvoll. Berufserfahrung in anderen Sozialberufen ist oft erwünscht.

Das verdient Ihr:

Die Einstellungsvoraussetzung ist in der Regel ein Studium, das nicht vergütet wird.