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Wenn es darum geht, jungen Straftätern dabei zu helfen, nicht auf die schiefe Bahn zu geraten, seid Ihr zur Stelle. Eure Hauptaufgabe als Mitarbeiter/-in in der Jugendgerichtshilfe ist es, Jugendliche und Heranwachsende im Strafverfahren zu beraten. Zudem versucht Ihr, dem Jugendgericht ein objektives Bild von der bisherigen Entwicklung und der aktuellen Lebenssituation der Jugendlichen zu geben und seid an der Entscheidung im Strafverfahren beteiligt.
Für diesen Job solltet Ihr in der Regel studiert haben – idealerweise Psychologie, Sozialwesen/Soziale Arbeit. Zudem solltet Ihr geschickt mit Menschen umgehen und Konflikte konstruktiv lösen können. Neben Kenntnissen von rechtlichen Regelungen ist es wichtig, die Balance zwischen Einfühlungsvermögen und professioneller Distanz zu wahren.
Um in der Jugendgerichtshilfe zu arbeiten, führt Euch der Weg über ein Studium mit dem Schwerpunkt Soziale Arbeit. Die Anstellung selbst erfolgt dann bei den Trägern der Jugendgerichtshilfe, in der Regel sind dies Jugendämter, aber auch freie und kirchliche Träger.
Zunächst absolviert Ihr das Studium an der Uni, das bereits zahlreiche Praxisphasen beinhaltet. Der Einsatz in der Jugendgerichtshilfe erfolgt bei Jugendämtern, aber auch bei freien Trägern der Jugendgerichtshilfe.
Während des Studiums erhaltet Ihr keine Vergütung.